DU KANNST BEREITS MOTORRAD FAHREN?

DANN IST UNSER TRAINING AUCH ETWAS FÜR DICH!

WIR BIETEN DIR EINEN UNVERGESSLICHEN TAG VOLLER SPAß

UND SPANNENDER RENN-ACTION. GANZ EGAL OB

SUPERMOTO, MOTOCROSS ODER ENDURO LEHRGÄNGE.

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UNSERE 

LEHRGÄNGE 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

,,BEI UNS IST DER SPAß GARANTIERT, KOMMEN SIE VORBEI!''

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle mit der  Motorrad Milleder / Rennfieber (nachfolgend "Rennfieber" genannt) geschlossenen Veranstaltungsverträge.


Sicherheitsbestimmungen

  • Die Teilnehmer/innen nehmen auf eigene Gefahr an unserer Veranstaltung teil. Die nachfolgenden Sicherheitsbestimmungen sind einzuhalten. Darüber hinaus gelten die Sicherheitsbestimmungen, die am jeweiligen Veranstaltungsort gelten.
  •  Jeder Teilnehmer hat sich bei den Veranstaltungen so zu verhalten, dass er sich und andere Teilnehmer nicht gefährdet oder verletzt. Insbesondere muss er auf weniger geübte Fahrer Rücksicht nehmen. 
  •  Das Strecken- und Veranstaltungspersonal ist während der Dauer der Veranstaltung gegenüber dem Teilnehmer weisungsbefugt. Der Teilnehmer hat den Anweisungen des Strecken- und Veranstaltungspersonals Folge zu leisten. 
  •  Erfüllungsgehilfen von Rennfieber sind nicht befugt mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. 
  • Jeder Teilnehmer hat eine vollständige Motorrad-Schutzausrüstung zu tragen: Lederkombi, Protektorenhemd und Hose mit mind. Knie- und Ellenbogenprotektoren, Supermotostiefel, Motorradhandschuhe und einen Integralhelm. 
  • Der Teilnehmer hat die Fahrstrecke zügig und in der richtigen Richtung zu befahren. Ein Anhalten auf der Strecke ist strengstens untersagt. Überholmanöver, die andere Teilnehmer gefährden könnten, sind zu unterlassen.
  • Der Teilnehmer bestätigt, dass er absolut nüchtern und frei von Restalkohol ist, sowie frei von Drogen, Medikamenten und anderen Mitteln, die die Reaktionsfähigkeit oder Realitäteneinschätzung beeinträchtigen. Während der gesamten Veranstaltung gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). Die Einnahme von starken Medikamenten, Drogen oder anderen Mitteln, die die Reaktionsfähigkeit oder Realitätseinschätzung beeinträchtigen, ist ebenfalls untersagt. 
  • Jeder Teilnehmer hat den Licht‐ oder Flaggenzeichen des Streckenpersonals unbedingte Folge zu leisten.

Die wichtigsten Flaggenzeichen erklären sich wie folgt: 

Die/Das rote Flagge/Licht bedeutet, dass das Training abgebrochen ist und der Teilnehmer die Runde langsamer aber zügig zu beenden hat. Es gilt Überholverbot. 

Die/Das gelbe Flagge/Licht bedeutet, dass Vorsicht geboten ist. Der Teilnehmer hat die Geschwindigkeit zu verringern. Es gilt Überholverbot im Gefahrenbereich. Die blaue Flagge bedeutet, dass ein schnellerer Fahrer überholen möchte. 

Die schwarz‐weiss‐karierte Flagge bedeutet, dass das Training oder das Rennen zu Ende ist. Der Teilnehmer hat die Runde zu Ende zu fahren und die Strecke zu verlassen. 

Haftung

  • Die Teilnahme an der Supermoto‐Veranstaltung erfolgt auf Risiko des Teilnehmers. 
  • Vor Beginn der Veranstaltung muss sich jeder Teilnehmer ausdrücklich für sich und auch für eventuelle Rechtsnachfolger mit einem Haftungsausschluss schriftlich einverstanden erklären.
  • Der Teilnehmer verzichtet auf alle Ansprüche gegen Rennfieber und Personen die im Rahmen der Veranstaltungen für Supermoto‐fun tätig sind oder werden, wegen Sach- oder Personenschäden, die der Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltung erleidet. Haftungsverzicht gemäß der aktuellen DMSB Vorgaben.
  • Zum sofortigen Ausschluss aus der Veranstaltung führt das Nichteinhalten von Anweisungen, Pflichten oder Vorschriften bzw. grob fahrlässiges oder rücksichtsloses Verhalten. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmergebühr bzw. Leihgebühr von eventuell geliehener Schutzausrüstung.
  • Der Teilnehmer bezahlt für jeden Sturz 20,00 Euro in die „Sturzkasse“. Der dritte Sturz führt zum Ausschluss vom Lehrgang ohne Rückerstattung des Teilnahmepreises. Dies gilt nicht für Fahrer, die mit ihrem eigenen Motorrad an der Veranstaltung teilnehmen.
  • Teilnehmer unter 18 Jahren können an der Veranstaltung nicht teilnehmen.

Versicherung

  • Für Veranstaltungen von Rennfieber wurde eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. 
  • Bei Veranstaltungen im Ausland muss jeder Teilnehmer im Besitz einer gültigen privaten Auslandskrankenversicherung sein.

Persönliche Vorraussetzungen

  • Es ist zur Teilnahme nur berechtigt, wer zum Zeitpunkt der Veranstaltung den Teilnahmepreis in voller Höhe entrichtet hat.
  • In Fällen, in denen der Vertragspartner nicht identisch mit dem Teilnehmer der Veranstaltung ist, stellt der Vertragspartner von Rennfieber und seiner Erfüllungsgehilfen frei von jeder Haftung der Teilnehmer.

Zahlungsbedingungen

  • Die Zahlung wird sofort nach der Anmeldung fällig.
  • Die Zahlung erfolgt direkt über das Buchungstool "Bookingkit" über die jeweils gewählte Bezahlform. Der Abzug von Skonto ist nicht vorgesehen. 
  • Die Anmeldungen werden nach Zahlungseingang angenommen. 
  • Die Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Rücktritt des Teilnehmers und Stornogebühr

  • Für ein online gebuchtes Event besteht kein Widerrufsrecht. 
  • Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnehmergebühr besteht bei Nichtteilnahme des Teilnehmers nicht.
  • Bei berechtigten Gründen einer Nichtteilnahme und rechtzeitiger Information an Rennfieber (mind. 7 Tage vor der Veranstaltung) versucht Rennfieber den Teilnehmer auf eine andere Veranstaltung umzubuchen. Ein Rechtsanspruch hierauf gibt es nicht.

Absage der Veranstaltung

  • Rennfieber behält sich vor, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen zu verschieben oder abzusagen. Solche Gründe sind z.B. das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, ein Rücktritt des Rennstreckenvermieters oder höhere Gewalt. 
  • Bei Eintritt eines solchen Grundes wird der Teilnehmer unverzüglich davon unterrichtet. Der Teilnahmepreis wird in einem solchen Fall zurückerstattet bzw. gutgeschrieben. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind in diesen Fällen ausgeschlossen. 
  • Offroad- Veranstaltungen können kurzfristig wegen Unbefahrbarkeit der Strecke abgesagt werden. Der Teilnahmepreis wird in einen solchen Fall zurückerstattet bzw. gutgeschrieben. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind in diesen Fällen ausgeschlossen. 
  • Bei einem Unfall des Teilnehmers wird der Teilnahmepreis nicht zurückerstattet.

Sonstige Regelungen und Teilnahmebedingungen

  • Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit der Veranstaltung ergeben unterstehen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Im Falle einer Streitigkeit, die im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung steht, ist der Gerichtsstand Pfaffenhofen a.d. Roth, sofern es sich bei dem Teilnehmer um einen Vollkaufmann, ein öffentlich‐ rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt. Gleiches gilt für Teilnehmer ohne allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
  • Wir behalten uns das Recht vor Bilder, Videos usw. die während der Veranstaltung gemacht wurden, für eigene Zwecken zu verwenden.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Veranstaltung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit dieser Anmeldung der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung vereinbaren die Parteien eine angemessene Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
  • Lehrgangsteilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzen Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.

    Der Teilnehmer erklärt mit seiner Unterschrift den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen und zwar gegenüber dem Veranstalter, deren Mitarbeitern, allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen und den Rennstreckeneigentümern. Außerdem auch für Schäden die durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und aller Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen zuvor genannter Personen und Stellen. Außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, fahrlässigen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung– auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises– beruhen; gegen die anderen Teilnehmer, deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den eigenen Fahrern und den eigenen Helfern, verzichten Sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Lehrgang/Training und Sie verzichten auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten oder den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung– auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises– beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Unterschrift allen beteiligten gegenüber wirksam.

    Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
  • Foto-­ und Videoaufnahmen
    Im Rahmen unserer Fahrertrainings werden Fotos oder Videos durch und oder durch uns beauftragte Erfüllungsgehilfen erstellt. Dieses Material dient der Bewerbung unserer Veranstaltungen auf unserer Webseite bzw. in den sozialen Medien. Bei Aufnahmen, bei der eine einzelne Person im Mittelpunkt steht, kann der jeweilige Teilnehmer jederzeit den Aufnehmenden darauf hinzuweisen, dass er nicht aufgenommen werden will. Sofern eine Person der Aufnahme nicht widerspricht, gehen wir von der Einwilligung der Veröffentlichung der Aufnahmen zu dem oben genannten Zweck aus.
  • Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.